Serie 560 ohne Überlauf

Grundsätzlich muss aus Versicherungs-technischen Gründen, ein Waschbecken mit verschließbarem Ablaufventil, einen Überlauf bieten.

Bei Hygieneeinsatz gilt aber, dass ein Überlauf nicht sinnvoll gereinigt werden kann. Daher sind Überläufe in gewerblicher Hygiene-Verwendung oftmalig verboten.

Im öffentlichen Bereich will man zumeist das einfache Verschließen der Ablauföffnung verhindern.

Diese Becken sind mit „Nicht-verschließbarem 110 mm Großsieb“ ausgestattet.